Hilfe, Tipps und Infos zu "Verzugszinsen" von Gabriele Grader (Steuerberaterin):
Niedrigere Verzugszinsen ab 1.1.2017
Der Arbeitgeber hat die Sozialversicherungsbeiträge für seine Dienstnehmer an die Gebietskrankenkasse (GKK) abzuführen. (30.01.2017)
Zahlung der Beiträge
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) schreibt die Beiträge vierteljährlich vor. (30.01.2015)