Hilfe, Tipps und Infos zu "Haftungsentfall" von Gabriele Grader (Steuerberaterin):
Auftraggeberhaftung
Das auftraggebende Unternehmen haftet bis zum Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes. (29.06.2016)
Das auftraggebende Unternehmen haftet bis zum Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes. (29.06.2016)