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Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023

Geld und Strom

Die Frist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss (Förderzeitraum Februar – September 2022) endete grundsätzlich am 28.11.2022. Laut Website der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbHwww.aws.at ) ist eine weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen innerhalb einer Nachfrist von 16. – 20. Jänner 2023 möglich (vorbehaltlich der Änderung der Förderrichtlinie).

Die aufgrund der Nachfrist anzupassende Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Diese Informationen sind von Stand 21.12.2022 und können sich ändern. Weitere und detailliertere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen finden Sie auf der Homepage der aws (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/).

Stand: 28. Dezember 2022

Bild: Jiri Hera - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Jänner 2023

Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023

Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023

Weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen möglich

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