Mobile Version

Steuernews für Klienten

Ausgaben

Erhöhte Forschungsprämie ab 2011

Illustration

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurden alle Forschungsfreibeträge abgeschafft. Dies betrifft den allgemeinen Forschungsfreibetrag (FFB I), den sogenannten „Frascati“-Forschungsfreibetrag (FFB II) und den Auftragsforschungsfreibetrag (FFB III).

Ab 2011 kann jedoch eine Forschungsprämie in Höhe von 10 % (statt bisher 8 %) der Forschungsaufwendungen geltend gemacht werden. Die Forschungsprämie kann für eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung beantragt werden. Sie wird als Gutschrift am Abgabenkonto des Steuerpflichtigen verbucht.

Zum Forschungsaufwand bei eigener Forschung zählen:

  • Löhne und Gehälter für Mitarbeiter, die in der Forschung tätig sind,
  • Aufwendungen und Investitionen, die unmittelbar die Forschung betreffen. Dazu zählt z.B. auch die Anschaffung von Grundstücken. Sie müssen jedoch mindestens die halbe Nutzungsdauer der Forschung dienen (Grundstücke und Gebäude mindestens zehn Jahre).
  • Finanzierungsaufwendungen und Gemeinkosten (Verwaltungs- und Vertriebskosten), wenn sie der Forschung und Entwicklung dienen.

Die Forschungsprämie für Auftragsforschung kann nur für Aufwendungen (Ausgaben) in der Höhe von höchstens € 100.000,00 pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden.

Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer mitteilen, in welchem Ausmaß er die Prämie in Anspruch nimmt.
Der Auftragnehmer kann dann die Prämie nur für darüber hinaus gehende Aufwendungen in Anspruch nehmen. Weiters muss der Auftragnehmer eine Forschungseinrichtung sein (z.B. eine Universität) oder ein Unternehmen, das sich mit Forschungsarbeiten in diesem Bereich beschäftigt.

Der Sitz des Unternehmens muss im EU- oder EWR-Raum sein.

Die neuen Bestimmungen der Forschungsförderung gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen.

Stand: 10. März 2011

Bild: odze - Fotolia.com

Artikel der Ausgabe April 2011

Erhöhte Forschungsprämie ab 2011

Erhöhte Forschungsprämie ab 2011

Abschaffung der Forschungsfreibeträge und Erhöhung der Forschungsprämie.

Lohnpfändung: Der Arbeitgeber als Drittschuldner

Lohnpfändung: Der Arbeitgeber als Drittschuldner

Kommt es bei einem Arbeitnehmer zu einer gerichtlichen Lohnpfändung, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Existenzminimum zu ermitteln.

Option zur Steuerpflicht bei Grundstücksumsätzen

Option zur Steuerpflicht bei Grundstücksumsätzen

Unter Grundstücksumsätzen werden Umsätze im Zusammenhang mit Grund und Boden und darauf errichteten Gebäuden verstanden.

Die neue Selbstanzeige

Die neue Selbstanzeige

Novelle des Finanzstrafgesetzes 2010.

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Gabriele Grader Steuerberatung Kienmayergasse 31/1 1140 Wien Österreich +431982006610 +4369918181922 +431982006699 https:/www.grader.at/ 48.201379 16.312013